Rechtsprechung
   BGH, 20.09.1967 - V ZR 127/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,4924
BGH, 20.09.1967 - V ZR 127/66 (https://dejure.org/1967,4924)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1967 - V ZR 127/66 (https://dejure.org/1967,4924)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1967 - V ZR 127/66 (https://dejure.org/1967,4924)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,4924) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.02.1967 - V ZR 109/65

    Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung - Frist zur

    Auszug aus BGH, 20.09.1967 - V ZR 127/66
    Denn ebenso wie in dem durch Senatsurteil vom 24. Februar 1967 (V ZR 109/65), WM 1967, 531 entschiedenen Rechtsstreit zwischen der Beklagten und einem anderen Bewerber (Müller) bedurften beide Verträge nicht der Form des § 313 BGB (siehe auch bereits Senatsurteil vom 21. Dezember 1965, V ZR 43/65, in Sachen der Beklagten gegen S.): Der Betreuer-Vertrag war deshalb formfrei, weil er die Beklagte nur zur Betreuung, allenfalls - was offen bleiben kann - zur Verschaffung eines damals unstreitig noch in Dritteigentum befindlichen Grundstücks an die Kläger verpflichtete; eine Eigentumsübertragungspflicht der Beklagten entstand kraft Gesetzes, als sie im Rahmen dieser Betreuung, gleich ob mit oder ohne Verpflichtung dazu, ein für die Kläger bestimmtes Baugrundstück tatsächlich zu Eigentum erwarb (§§ 675, 667 BGB).
  • BGH, 21.12.1965 - V ZR 43/65

    Wirksamkeit eines Kaufanwärtervertrages ohne Beurkundung nach § 313 BGB - Pflicht

    Auszug aus BGH, 20.09.1967 - V ZR 127/66
    Denn ebenso wie in dem durch Senatsurteil vom 24. Februar 1967 (V ZR 109/65), WM 1967, 531 entschiedenen Rechtsstreit zwischen der Beklagten und einem anderen Bewerber (Müller) bedurften beide Verträge nicht der Form des § 313 BGB (siehe auch bereits Senatsurteil vom 21. Dezember 1965, V ZR 43/65, in Sachen der Beklagten gegen S.): Der Betreuer-Vertrag war deshalb formfrei, weil er die Beklagte nur zur Betreuung, allenfalls - was offen bleiben kann - zur Verschaffung eines damals unstreitig noch in Dritteigentum befindlichen Grundstücks an die Kläger verpflichtete; eine Eigentumsübertragungspflicht der Beklagten entstand kraft Gesetzes, als sie im Rahmen dieser Betreuung, gleich ob mit oder ohne Verpflichtung dazu, ein für die Kläger bestimmtes Baugrundstück tatsächlich zu Eigentum erwarb (§§ 675, 667 BGB).
  • BGH, 10.07.1970 - V ZR 162/67

    Formnichtigkeit eines "Hauserwerbs-Vorvertrages" - Voraussetzungen für das

    Die vom Berufungsgericht für den vorliegenden Fall bejahte Frage nach der Zulässigkeit von "Rückstellungen" mit dem Charakter von Wagniszuschlägen (5 %), die im Senatsurteil vom 20. September 1967, V ZR 127/66 offen gelassen wurde, bedarf auch hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 26.04.1968 - V ZR 37/67

    Abschluss eines privatschriftlichen Betreuer-Bauherren-Vertrags - Abschluss eines

    Der erkennende Senat hält, wie bereits in anderen Prozessen zwischen der Beklagten und weiteren Bewerbern, die tatrichterliche Auslegung dieser Verträge für rechtsirrtumsfrei, daß sich die Rechtsbeziehungen der jeweiligen Beteiligten zueinander zwar letztlich nach dem Bewerber-Vertrag richten, jedoch mit besonders beachtlichen Nachwirkungen des Betreuer-Vertrags, wenn die Bewerber auf diesen schon erhebliche Eigenleistungen, darunter die vorläufigen Kosten des Grundstücks selbst, erbracht haben (vgl. die Senatsurteile vom 21. Dezember 1965, V ZR 43/65 - Schulz - DNotZ 1966, 540, vom 24. Februar 1967, V ZB 109/65 - Müller - WM 1967, 531, vom 12. Juli 1967, V ZR 136/64 - Otto - WM 1967, 1037 und vom 20. September 1967, V ZR 127/66 - Budrat -).
  • BGH, 26.04.1968 - V ZR 74/67

    Anspruch aus einem Betreuervertrag auf Auflassung eines Eigenheimgrundstücks -

    Mit der Revision verfolgt die Beklagte ihren bisherigen Antrag weiter, die Verurteilung zur Auflassung nur zu den Bedingungen ihres Kaufvertragsentwurfs von 1964 und gegen eine weitere Zug-um-Zug-Leistung (Zahlung des Restkaufpreises) auszusprechen, wobei sie deren Höhe - im Hinblick auf das Senatsurteil vom 20. September 1967, V ZR 127/66, um den Wagniszuschlag - auf 19.990,81 DM nebst Zins ermäßigt.
  • BGH, 26.04.1968 - V ZR 76/67

    Anspruch aus einem Betreuervertrag auf Auflassung eines Eigenheimgrundstücks -

    Mit der Revision verfolgt die Beklagte ihren bisherigen Antrag, die Verurteilung zur Auflassung nur zu den Bedingungen ihres Kaufvertragsentwurfs von 1964 und gegen eine weitere Zug-um-Zug-Leistung (Zahlung des Restkaufpreises) auszusprechen, wobei sie deren Hohe - im Hinblick auf das Senatsurteil vom 20. September 1967, V ZR 127/66 um den Wagniszuschlag - auf 14.954,14 DM nebst Zins ermäßigt.
  • BGH, 26.04.1968 - V ZR 75/67

    Anspruch aus einem Betreuervertrag auf Auflassung eines Eigenheimgrundstücks -

    Mit der Revision verfolgt die Beklagte ihren bisherigen Antrag weiter, die Verurteilung zur Auflassung nur zu den Bedingungen ihres Kaufvertragsentwurfs von 1964 und gegen eine weitere Zug-um-Zug-Leistung (Zahlung des Restkaufpreises) auszusprechen, wobei sie deren Höhe - im Hinblick auf das Senatsurteil vom 20. September 1967, V ZR 127/66, um den Wagniszuschlag - auf 12.139,33 DM nebst Zins ermäßigt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht